Zum Umgang mit diesem Konzept
Der ev.-luth. Kirchenkreis Lüneburg nimmt mit dem vorliegenden Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt seine Verantwortung für Mitarbeitende und Schutzbefohlene in den Gemeinden und Einrichtungen innerhalb des Kirchenkreises wahr. Das Schutzkonzept orientiert sich an den Grundsätzen für die Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (www.praevention.landeskirche-hannovers.de) in der Fassung vom 26. Januar 2021 (s. Anlagen).
Danach müssen alle beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen tätig sind oder Leitungsaufgaben wahrnehmen, verpflichtend Fortbildungsveranstaltungen besuchen und sich individuell mit dem Thema Sexualisierte Gewalt auseinandersetzen. Weiterhin sind alle kirchlichen Einrichtungen und Gemeinden verpflichtet, ein spezifisches Schutzkonzept zu erstellen.
Das vorliegende Rahmenschutzkonzept soll den aktuellen Stand der Arbeit des Kirchenkreises Lüneburg, seiner Gemeinden und Einrichtungen in Bezug auf die Prävention sexualisierter Gewalt abbilden. Es bezieht sich stets auf die aktuelle Situation und die Angebotsformen, d.h. es muss regelmäßig reflektiert und aktualisiert werden. Alle Kirchengemeinden und Einrichtungen tun dies im Abstand von 3 Jahren zur Vorbereitung der Visitation durch die Superintendenten. Das Rahmenschutzkonzept des Kirchenkreises wird spätestens alle 6 Jahre überprüft im Zuge der Kirchenkreisvisitation durch die Regionalbischöfin.
Sollte ein Fall sexualisierter Gewalt auftreten, so ist unabhängig von dieser 3 – bzw. 6 – Jahre – Regelung das Schutzkonzept im Zuge der Intervention und Aufarbeitung anzuschauen und zu überprüfen. Verantwortlich für die Prüfung und ggfls. Überarbeitung des jeweiligen Schutzkonzeptes ist die Steuerungsgruppe der betreffenden Gemeinde bzw. entsprechend die Steuerungsgruppe des Kirchenkreises.
Die Kirchengemeinden und Einrichtungen im Kirchenkreis erarbeiten mit einer dafür ins Leben gerufenen Steuerungsgruppe auf Grundlage dieses Konzeptes und mithilfe des Materials im Anhang ein individuelles Schutzkonzept für die je eigene Arbeit vor Ort. Hier werden u.a. der jeweilige Verhaltenskodex und der Maßnahmenkatalog als Ergebnis der Risiko- und Ressourcen-Analyse eingearbeitet, die jeweiligen Ansprechpersonen und Beschwerdewege eingepflegt. Damit soll das KK-Schutzkonzept auf die individuellen Angebote und Arbeitsformen der jeweiligen Gemeinden und Einrichtungen zugeschnitten werden.