Verhaltenskodex

Ein Verhaltenskodex ist eine Zusammenstellung konkreter Verhaltensregeln und Handlungsleitfäden, die für alle Mitarbeitenden gilt und an die sich bei Veranstaltungen, Programmen und Gruppenstunden etc. innerhalb der Gemeinde / Einrichtung und bei externen Maßnahmen wie z.B. Freizeiten, Seminaren und Ausflügen unbedingt zu halten ist. Dieser Kodex wird mit den Mitarbeitenden gemeinsam z.B. anhand von konkreten Beispielen durchgesprochen, Fragen geklärt und die unbedingte Einhaltung vereinbart.

Jede Kirchengemeinde und Einrichtung erstellt einen für sie gültigen grundsätzlichen Verhaltenskodex, der auf die Angebote und Arbeitsbereiche vor Ort zugeschnitten ist. Dazu dienen u.a. auch die Ergebnisse der Risikoanalyse.

Dies betrifft in erster Linie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, sollte aber unbedingt auch für andere Zielgruppen bzw. für die Arbeit mit Menschen grundsätzlich aufgestellt werden. Auch in der Arbeit mit anderen Alters- und Zielgruppen ist ein achtsamer Umgang miteinander wichtig. Es muss dringend auch hier geklärt und transparent festgehalten werden, wie z.B. Partizipation von Teilnehmenden ermöglicht und wie der Umgang mit Beobachtungen, mit möglicher Ausnutzung von Machtpositionen oder mit der Meldung von grenzüberschreitendem Verhalten aussieht.

Auch die angemessene Haltung in besonderen Situationen (Besuche und Seelsorge in 1:1 – Situationen, Vermischung von dienstlichen und privaten Kontaktebenen, Achtung der Generationengrenzen etc.) muss für alle Mitarbeitenden geregelt sein, um einen sicheren Rahmen für alle Beteiligten zu erlangen und für Transparenz, Schutz und Klarheit auf allen Seiten zu sorgen.

Unbedingt gilt das Erarbeiten, das gemeinsame Beschließen und Anwenden eines Verhaltenskodexes in jedem Fall für Freizeitmaßnahmen (Veranstaltungen mit Übernachtungen) mit Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, für außergewöhnliche, größere Maßnahmen (erhöhte Aufmerksamkeit!) einen spezifischen Verhaltenskodex zu erarbeiten.

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, den jeweils für sie geltenden Verhaltenskodex zur Kenntnis zu nehmen (Gespräch, Teamsitzung) und in einer Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben! Dies ist die Voraussetzung für die weitere Mitarbeit im jeweiligen Bereich der Gemeinde bzw. Einrichtung. Wer die Unterschrift verweigert, darf im Bereich des Kirchenkreises nicht mitarbeiten! Sollten Mitarbeitende die Unterschrift verweigern, so ist dies von der jeweiligen Leitung umgehend der Superintendentur mitzuteilen. Die unterschriebenen Kenntnisnahmen und Selbstverpflichtungen der Ehrenamtlichen sind in der jeweiligen Gemeinde bzw. Einrichtung zu archivieren, die der beruflich Tätigen in der Personalabteilung des Kirchenkreisamtes bzw. in der Superintendentur.

Verhaltenskodex für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende des Kirchenkreises Lüneburg und seine Gemeinden und Einrichtungen:

Kirchliche Arbeit lebt durch Beziehungen von Menschen untereinander und mit Gott. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. In der Arbeit mit (jungen) Menschen entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen ausgenutzt werden…. Der untenstehend niedergeschriebene Kodex ist angelehnt an den Teamvertrag und die Selbstverpflichtungserklärung der Landesjugendkammer der ev.-luth. Landeskirche (beschlossen am 23.02.2020). Er gilt als grundsätzliche Erklärung für die Arbeit mit Schutzbefohlenen im Kirchenkreis Lüneburg und kann als Grundlage für die gemeinde-/ einrichtungsspezifischen Erklärungen verwendet werden. 

  1. Respekt und Achtung der Würde jeder Person

Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Schutzbefohlenen in Beratungs- und Seelsorgesituationen ist geprägt von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten die Würde aller Menschen, die zu uns kommen oder uns anvertraut werden.

  1. Selbstreflexion

In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeitende haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung sowie Vorbildfunktion, mit der wir jederzeit verantwortlich umgehen und die wir nicht zu unserem eigenen Vorteil ausnutzen. Wir reflektieren regelmäßig unsere eigenen Grenzen, unser Verhalten und unsere eigene Rolle im Haupt- oder Ehrenamt. Rückmeldungen von Kolleg*innen bzw. anderen Mitarbeitenden nehmen wir an und prüfen daran unser Verhalten.

  1. Verantwortung im Umgang mit Nähe und Distanz wahrnehmen, Grenzen achten              

Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Wir respektieren die individuellen Grenzen Anderer. Das bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. 

  1. Position beziehen

Wir beziehen aktiv Position gegen diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches und sexistisches Verhalten und dulden dieses in unserer Arbeit nicht. Das gilt sowohl für körperliche Gewalt (z.B. Körperverletzung, Übergriffe, sexueller Missbrauch) als auch für verbale (z.B. abfällige und respektlose Bemerkungen, Erpressung) oder seelische Gewalt (z.B. Mobbing, Ausgrenzung, Drohungen).

  1. Respektvoller Umgang im Team

Auch für die Zusammenarbeit in unseren Gemeinden und Einrichtungen und das Miteinander im Kollegium des Kirchenkreises achten wir das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, sorgen für einen respektvollen Umgang miteinander und wahren die persönlichen Grenzen unserer haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.

  1. Wahrnehmung und Wahrung der Bedürfnisse von Betroffenen sexualisierter Gewalt

Die Bedürfnisse und Perspektiven derer, die von sexualisierter Gewalt in ihren unterschiedlichen Ausprägungen betroffen sind, werden – wenn sie es wünschen – in unser weiteres Handeln einbezogen und an der Aufarbeitung von Fällen beteiligt. Wir entscheiden in den sie betreffenden Entscheidungen und Handlungen nicht über ihren Kopf hinweg. Dabei nutzen wir unbedingt die Unterstützung von Beratungs- und Aufarbeitungsstellen wie z.B. der Fachstelle Sexualisierte Gewalt der Landeskirche. Wir weisen Betroffene auf Beratungsstellen und Unterstützungsmöglichkeiten hin.

  1. Qualifikation und Partizipation

Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen benötigt achtsame und qualifizierte Mitarbeitende auf allen Ebenen. Wir wollen (jungen) Menschen in unseren Angeboten die Möglichkeit bieten, ihre Persönlichkeit zu entdecken, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln und diese zu stärken. Das bedeutet auch die Auseinandersetzung mit dem eigenen Geschlecht. Hierfür entwickeln wir Konzepte für den Schutz vor sexualisierter Gewalt, arbeiten mit Verhaltenskodizes und bilden Mitarbeitende entsprechend fort. Teilnehmende können ihre Eindrücke, Erfahrungen und ihre Meinung mit uns reflektieren und Anregungen einbringen. Kritik wird von uns angehört und reflektiert, wir ziehen die nötigen Konsequenzen daraus und prüfen daraufhin unsere Konzepte. Menschen, die sich äußern, werden deswegen von uns nicht ausgeschlossen oder benachteiligt. Beschwerden wird nachgegangen, Klärung der Anliegen ist oberstes Gebot.

  1. Schutz vor Gewalt

Wir wollen jegliche Art von Gewalt bewusst wahrnehmen und hinschauen, wo uns diese auffällt. Wir tolerieren sie nicht, sondern benennen sie und handeln zum Besten und zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. Wenn die Ausübung sexualisierter Gewalt droht, hat deren Verhinderung und der Schutz (möglicher) Betroffener oberste Priorität. Anschuldigungen und Verdachtsmomenten sowie Hinweisen auf täterschützende Strukturen wird unverzüglich nachgegangen. Es gilt dabei der Krisenplan der hannoverschen Landeskirche (s. Anhang). Jeder Fall mit begründetem Verdacht wird laut Interventions- bzw. Krisenplan gemeldet. Mitarbeitende haben das Recht und die Pflicht, sich im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt, Kindeswohlgefährdung oder entsprechenden Verdachtsfällen, von Fachstellen beraten zu lassen (Kontaktdaten s. Anhang).

  1. Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken

Der Umgang mit Medien und die Nutzung sozialer Medien sind in der heutigen Zeit alltäglich geworden. In unserer Arbeit ist ein professioneller und überlegter Umgang damit dringend notwendig.

Filme, Fotos etc. müssen im Sinne eines achtsamen und respektvollen Umgangs miteinander sorgsam ausgewählt werden. Wir achten auf einen pädagogisch sinnvollen, altersgerechten Einsatz von Medien:

  • Private Kontakte über Messenger-Dienste zwischen Haupt-/ Ehrenamtlichen und Schutzbefohlenen außerhalbvon dienstlichen Betreuungsaufgaben sind grundsätzlich mit besonderer Aufmerksamkeit zu beleuchten und im Zweifelsfall klar zu diskutieren: Es gilt ein sensibler Umgang mit unterschiedlichen Kontaktebenen, der u.a. in Teamvorbereitungen immer wieder besonders zu thematisieren ist (Unterschied Gruppenchat oder Einzelkontakt; Unterschied Termin-/ Gemeinde-angelegenheiten oder Privates, Unterschied Kontakt nur aufgrund von Gemeindekontakt oder ohnehin befreundet über Schule / Nachbarschaft / Verein…). Gleiche Aufmerksamkeit und Klarheit in der Regelung dieses Punktes gilt ebenso für den Kontakt Erwachsener Mitarbeitender im Machtgefälle untereinander (z.B. für Seelsorge-Beziehungen o.ä.).
  • Die Nutzung sozialer Netzwerke und Messenger-Diensten mit Minderjährigen, zu denen ein Betreuungsverhältnis besteht, ist nur im Rahmen der gültigen Regeln und Geschäfts-bedingungen des sozialen Netzwerkbetreibers zulässig. Dies gilt insbesondere bei der Veröffentlichung von Foto- oder Tonmaterial sowie Texten, die im Zusammenhang mit der Betreuungsaufgabe entstanden sind. Bei Veröffentlichungen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.
  • Die Nutzung von sozialen Medien ist nur im Rahmen der Betreuungsaufgaben zulässig.
  • Es ist auf einen sensiblen Umgang mit der Privatsphäre der dargestellten Personen zu achten. Niemand darf in unbekleidetem Zustand (z.B. beim Duschen oder Umziehen) oder in herabwürdigenden Situationen beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden.
  • Es wird respektiert, wenn Menschen nicht fotografiert / gefilmt werden möchten. Bei nicht öffentlichen Veranstaltungen dürfen Film-/Fotoaufnahmen von Minderjährigen nur mit ihrer Einwilligung und Zustimmung der Erziehungsberechtigten gemacht bzw. veröffentlicht werden. Dies ist im Vorfeld der Maßnahme schriftlich bei den Erziehungsberechtigten abzufragen.
  • Mitarbeitende sind verpflichtet, bei der Nutzung jedweder Medien wie Handy, Kamera oder Internetforen durch minderjährige Schutzbefohlene auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind ebenso verpflichtet, gegen jede – auch digitale – Form von Diskriminierung, gewalttätigem oder sexistischem Verhalten und Mobbing aktiv Stellung zu beziehen
  • Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornografischen, rassistischen oder gewalt-verherrlichenden Inhalten sind grundsätzlich nicht erlaubt. Die Altersempfehlungen der FSK bei Filmen und USK bei Videospielen und Unterhaltungs-software sind unbedingt einzuhalten.

Muster Selbstverpflichtungserklärung

Ich habe die Inhalte des Verhaltenskodexes gelesen und verstanden. Fragen und Unklarheiten dazu konnte ich im Gespräch mit meiner Gemeindeleitung / Einrichtungsleitung / Kirchenkreisleitung (unzutreffendes streichen) klären. Ich verpflichte mich, die im Kodex vereinbarten Punkte einzuhalten und mein Handeln danach auszurichten.

Mir ist bewusst, dass jede Form von sexuellen Handlungen mit Schutzbefohlenen arbeitsrechtliche, disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat. In meiner Rolle als Mitarbeitende*r achte ich das Abstands- und Abstinenzgebot.

Ich versichere, nicht wegen einer in § 72a SGB VIII bezeichneten Straftat (§§ 174 ff StGB) rechtskräftig verurteilt worden zu sein und dass derzeit weder ein gerichtliches Verfahren noch ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat anhängig ist.

Ort und Datum, Unterschrift der / desMitarbeitenden


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