Risiko- und Ressourcenanalyse

Die Risiko- und Ressourcen – Analyse ist die Grundlage eines jeden Schutzkonzeptes. Sie soll auf die besonders gefährdeten und sensiblen Bereiche aufmerksam machen, Schwachstellen in den Kirchengemeinden und Einrichtungen aufdecken und diese möglichst ausräumen. Sie sorgt dafür, dass ehrenamtliche und berufliche Mitarbeitende für Gefährdungen sensibilisiert werden und die vorhandenen Potenziale zum Schutz vor sexualisierter Gewalt erkennen und ausbauen. Sie ist zudem eine Präventionsmaßnahme zum Schutz vor und zur Abschreckung von potentiellen Täter*innen.

Jede Kirchengemeinde und Einrichtung des Kirchenkreises ist verpflichtet, mit einer Steuerungsgruppe eine solche Analyse (Anmerkung: ein Fragebogen als Arbeitshilfe findet sich im Anhang) durchzuführen, daraus resultierende Maßnahmen und Verantwortlichkeiten zur Abwendung oder Verbesserung schriftlich festzuhalten und in regelmäßigen Abständen zu prüfen, welche neuen Maßnahmen getroffen oder wo Gegebenheiten neu angepasst werden müssen, um weiterhin den Schutz vor sexualisierter Gewalt und Übergriffen zu gewährleisten.

Die Risiko- und Ressourcenanalyse soll stets partizipativ zusammen mit Mitarbeitenden aus verschiedenen Bereichen erfolgen. Die Steuerungsgruppen bestehen daher idealerweise aus beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden aus verschiedenen Bereichen der Gemeinde / Einrichtung (Pastor*in, Diakon*in, Soz.Päd*in, Kirchenmusiker*in / Chorleiter*in, Mitarbeitende aus Besuchsdienst-/ Seniorenarbeit, Kinderkirche, Konfi- und Jugendarbeit, KV-Mitglied…) Dabei wird auf ausgewogene, vielfältige Beteiligung verschiedener Altersgruppen und Geschlechter geachtet.Nach Möglichkeit werden auch Teilnehmende aus den jeweiligen Gruppen und Angeboten an den für sie relevanten Punkten in die Analyse einbezogen und können ihre Perspektive einbringen. Bei der Analyse werden unterschiedliche Perspektiven in den Blick genommen (Kinder, Jugendliche, Eltern, Täter*innen). Externe Beratung von (Fach-)Beratungsstellen (in Lüneburg z.B. Kinderschutzbund oder Kinderschutz-zentrum) soll ebenfalls in Anspruch genommen werden, um „Betriebsblindheit“ zu verhindern.

Im Rahmen dieser Analyse sollen folgende Punkte Beachtung finden:

  1. Risiken erkennen: Betrachtung aller Felder und Bereiche: Welche Arbeitsfelder und Veranstaltungsformate gibt es bei uns? Mit welchen Zielgruppen arbeiten wir?
  2. Benennung der Umstände, in denen Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Abhängigkeitsverhältnissen sexualisierter Gewalt ausgesetzt sein könnten: Einschätzung des Risikos: wer arbeitet mit genannten Personengruppen zusammen, welche Gelegenheiten könnten sexualisierte Gewalt begünstigen (z.B. Transport- oder Übernachtungssituationen, 1:1 – Gesprächssituationen), welche Orte/Räume könnten aus welchen Gründen für verschiedene Formen sexualisierter Gewalt genutzt werden?
  3. Feststellen, welche Maßnahmen zur Vermeidung sexualisierter Gewalt schon bestehen
  4. Überlegen, welche Maßnahmen zur Minimierung des Risikos sexualisierter Gewalt noch notwendig sind (dabei Partizipation von Schutzbefohlenen ermöglichen).
  5. Dokumentieren der Analyse und ihrer Ergebnisse: Wo ist das Risiko am größten? Was ist deswegen nun zu tun? Was soll als erstes, zweites, drittes… angegangen werden? Wer kümmert sich um die Umsetzung der Änderungen und weiterer präventiver Maßnahmen? Bis wann werden Änderungen umgesetzt? Wer behält das Gesamte im Blick?
  6. Überprüfungsdatum festlegen: Wann wird die Analyse auf Aktualität / Änderungen überprüft und von wem? Welche Veränderungen hat es in unserer Einrichtung / Kirchengemeinde gegeben, auf die hin die Analyse neu angeschaut werden muss? Wenn es Meldungen von Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder Straftaten gegeben hat: Wie waren evtl. Rückmeldungen von Betroffenen?

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