Präventionsangebote

Auf Ferienfreizeiten mit Kindern und Jugendlichen achten wir besonders auf die Einhaltung der Kinderrechte, u.a. durch eine verpflichtende Einheit zum Thema Kinderschutz und Kindeswohl auf Freizeiten entweder durch die Freizeitleitung vor Ort anhand von der Präventionsbeauftragten bereitgestelltem Material oder bei einer zentralen Veranstaltung für alle Freizeitteams des Kirchenkreises (durchgeführt durch die Präventionsbeauftragte). Hier werden u.a. ausführlich der Teamvertrag und die Selbstverpflichtungserklärung der Ev. Jugend unserer Landeskirche zugrunde gelegt, aber auch mit eigenen Kodizes ergänzt und konkrete Freizeitsituationen beleuchtet.

Weiterhin achten wir darauf, dass die Teilnehmenden ihre Rechte kennen. Dies geschieht z.B. bei Vorbereitungstreffen der Teilnehmenden (und Familien) und beim Besprechen der „Freizeitregeln“ am Ort der Freizeit. So wollen wir dafür sorgen, dass potentielle Betroffene wissen, wann ein ihnen entgegen-gebrachtes Verhalten „nicht ok“ ist und dass sie sich dann jederzeit Hilfe bei Vertrauenspersonen holen können. Das Team wird sensibilisiert, mögliche Täter*innen werden so abgeschreckt, da erhöhte Aufmerksamkeit im Bereich der Übergriffigkeit, Angstmache oder unerwünschter Nähe geschaffen wird.

Eltern minderjähriger Teilnehmender werden darüber informiert, dass es ein Schutzkonzept im Kirchenkreis und in den Gemeinden/Einrichtungen gibt (bzw. dass dieses gerade erarbeitet wird) und wo dieses nachzulesen ist.

Sie werden im Rahmen der Info-Veranstaltung der jeweiligen Freizeit/Maßnahme (z.B. auch bei Anmeldung für den KU) darüber informiert, welche Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen werden, um ihre Kinder bei Angeboten zu schützen und im Falle eines Falles schnelle Hilfe zu ermöglichen (nach welchem Verhaltenskodex richtet sich das Team, wie sind die Mitarbeitenden inhaltlich und fachlich geschult, wie ist der Umgang mit Regeln, Rechten und Pflichten der Teilnehmenden und Mitarbeitenden, welche Ansprechpersonen gibt es im Notfall, an wen können wir uns als Familie wenden, wenn wir Beschwerden oder Nachfragen haben, wo können wir uns auch extern beraten lassen, wenn etwas vorgefallen ist, was nicht innerhalb der Gemeinde/Einrichtung besprochen werden kann?).

Grundsätzlich dienen die Erarbeitung und Einhaltung der Schutzkonzepte, die genannten verpflichtenden Schulungen für Mitarbeitende sowie die Arbeit an und mit Selbstverpflichtungserklärungen und Verhaltenskodizesdem Präventionsprozess im Kirchenkreis. In unserer täglichen Arbeit mit den uns anvertrauten Menschen und im Umgang als kirchliche Mitarbeitende und Kolleg*innen untereinander streben wir danach, partizipative Prozesse und Transparenz in Entscheidungsprozessen zu etablieren und damit Machtverhältnisse abzubauen.


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