(in Anlehnung an die Arbeitshilfe „Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit“ S. 16 ff, Der Paritätische – Paritätisches Jugendwerk NRW; Wuppertal, Mai 2021)
Der Begriff Partizipation beschreibt zum einen die individuelle Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen an gemeinsamen Prozessen als partizipativer Erfahrungs- und Erprobungsraum und zum anderen die Teilnahme an bzw. Einflussnahme auf Entscheidungen. Partizipation hat unter anderem das Ziel, junge Menschen als Expert*innen für die sie betreffenden Themen in den Blick zu nehmen und ihnen Macht abzugeben. Dort, wo wir als Organisation die Position von Kindern und Jugendlichen stärken, reduzieren wir das Machtgefälle zwischen jungen Menschen und Erwachsenen. Damit steigern wir das Bewusstsein für ein achtsames Miteinander in unserer Arbeit und schaffen eine wichtige Grundlage für gelingende Prävention.
Partizipation ist die Grundlage gelingender Präventionsarbeit und ein Baustein, der immer wieder im Schutzkonzept berücksichtigt werden sollte. Neben Kindern und Jugendlichen als der primären Zielgruppe eines Schutzkonzeptes sollten auch Kolleg*innen immer wieder miteinbezogen werden, damit das Schutzkonzept von allen in der Organisation getragen und gelebt wird. |
Im Rahmen unserer Arbeit sprechen wir mit Kindern und Jugendlichen über ihre Rechte. Dadurch geben wir jungen Menschen eine Stimme und befähigen sie, sich für ihre Rechte einzusetzen, auch wenn die Verantwortung dafür nicht allein bei ihnen selbst liegen sollte. Weiterhin beteiligen wir junge Menschen bei der Sammlung von Ideen, bei Entscheidungsfragen oder bei der Auswahl von Themen, Inhalten und Angeboten.
Damit Partizipation auch im Rahmen des Schutzkonzeptes gelebt wird, wollen wir Kinder und Jugendliche in diesen Prozess miteinbeziehen. Bereits die Information darüber, dass ein Schutzkonzept entsteht und wir uns dazu die Meinungen und Anregungen junger Menschen einholen möchten, bedeutet Beteiligung.
„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Rolle.“
Artikel 12 der UN Kinderrechtskonvention |
Wir fragen nach ihren Sichtweisen zum grenzwahrenden Umgang miteinander und beziehen die Ergebnisse in unsere Arbeit mit ein. Wir überlegen und halten verbindlich fest, an welchen Stellen (z.B. bei welchen Bausteinen) und wie wir (junge und unserem Schutz befohlene) Menschen miteinbeziehen wollen und können (z.B. durch schriftliche Befragungen, Gruppendiskussionen, Versammlungen etc.).
Partizipation betrifft aber nicht allein junge Menschen. Auch das gesamte Team einer Gemeinde bzw. Einrichtung soll kontinuierlich miteinbezogen werden. Die Partizipation von Kolleg*innen (dazu gehören auch ehrenamtlich Tätige oder Honorarkräfte) kann z.B. durch die Information bei einer Teamsitzung und einer anschließenden Diskussion sichergestellt werden.