Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit hat die Aufgabe, über das Schutzkonzept und den Umgang mit der Thematik der Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt zu informieren. Neben der transparenten Information der Öffentlichkeit sollen so auch Hilflosigkeit bei Betroffenen abgebaut und potentielle Täter*innen abgeschreckt werden.

  • Auf der Homepage des Kirchenkreises wird über das aktuelle Schutzkonzept und die Schulungen für Mitarbeitende informiert, auch sind dort Kontaktdaten und Informationen über externe Hilfe- und Beratungsstellen für Betroffene
  • Jede Kirchengemeinde/Einrichtung veröffentlicht auch auf ihrer Homepage entsprechende Informationen über Konzepte und Maßnahmen vor Ort und verlinkt zur Kirchenkreisseite.
  • In der Arbeit mit Kindern, Konfirmanden und Jugendlichen sind die Erziehungsberechtigten über das Schutzkonzept und die Beschwerdewege in Kenntnis zu setzen (Elternabend, Elternbrief), auch die Teilnehmenden selbst sollen um das Konzept wissen und erfahren, an wen sie sich mit welchen Anliegen wenden können (intern, extern), z.B. über Plakate oder andere kind-/jugendgemäße Maßnahmen wie Feedbackbögen nach Freizeiten. In der laufenden Arbeit ist darauf zu achten, dass partizipativ gearbeitet wird und eine Kultur entsteht und erhalten bleibt, in der Schutzbefohlene die Möglichkeit haben, Beschwerden und Kritik zu äußern und betroffenenbezogene Hilfe zu finden.
  • Plakate für Schaukästen oder Pinnwände informieren kurz und prägnant über Möglichkeiten der Beschwerde / Beratung, es sind Namen und Telefonnummern von (informierten und geschulten) Ansprechpartner*innen aus Gemeinde/Krisenteam (Hauptamtliche, KV-Mitglied, jemand aus dem Kinder-/ Jugendbereich, Superintendent) oder externem Kontext (s.o.) genannt, dazu ein QR-Code mit Link zum Schutzkonzept auf der Kirchenkreis-Homepage.
  • In Gemeindebriefen wird die Öffentlichkeit ebenfalls über die Schutzkonzept-Arbeit informiert (z.B. durch Interviews oder Auszüge aus dem Schutzkonzept). Möglichst viele Menschen werden dadurch mit auf den Weg genommen. Im Zuge der Transparenz werden so auch Teilnehmende an kirchlichen Angeboten und deren Sorgeberechtigte gut informiert und ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, sich bei Unbehagen, Fragen, Kritik oder erlebten bzw. beobachteten Vorfällen an kompetente Berater*innen oder Vermittler*innen zu wenden und das Anliegen beachtet und bearbeitet zu wissen.
  • Die Auslage von Flyern mit einer Kurzversion des Schutzkonzeptes kann flankierend das Anliegen unterstützen.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Intervention und Aufarbeitung geschieht in enger Abstimmung mit der Pressestelle der Landeskirche sowie der Fachstelle Sexualisierte Gewalt der Landeskirche (s. auch Krisen- und Interventionsplan der Landeskirche).

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