Krisen- und Interventionsplan

(aus den Grundsätzen für die Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, 26.01.2021)

Null Toleranz gegenüber den Taten und Transparenz bei der Aufarbeitung sind die Leitprinzipien des landeskirchlichen Vorgehens in Fällen sexualisierter Gewalt. Das bedeutet insbesondere: Anschuldigungen und Verdachtsmomenten ist unverzüglich und konsequent nachzugehen. Dasselbe gilt für Hinweise auf täterschützende Strukturen. Soweit weitere Übergriffe drohen, hat deren Verhinderung oberste Priorität. Den Betroffenen, bei Bedarf auch den Verdächtigen, wird Hilfe und seelsorglicher Beistand angeboten. Die Landeskirche arbeitet eng mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden zusammen und unterrichtet diese frühzeitig.

Beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende sind verpflichtet, die zuständige Superintendentin oder den zuständigen Superintendenten unverzüglich zu unterrichten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Falles sexualisierter Gewalt vorliegen. Sie können sich darüber hinaus an die Fachstelle Sexualisierte Gewalt wenden. Anfragen an die Fachstelle sind vertraulich zu behandeln und können nur auf Wunsch weitergegeben werden.

Die Superintendentinnen und Superintendenten sowie die Leitungen der landeskirchlichen Einrichtungen sind verpflichtet, Informationen über zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Falles sexualisierter Gewalt unverzüglich dem Landeskirchenamt mitzuteilen.

Das Nähere wird durch den landeskirchlichen Interventionsplan und die ergänzenden Handlungsgrundsätze für Fälle sexualisierter Gewalt und andere Pflichtverletzungen durch kirchliche Mitarbeitende vom 23.Januar 2024 geregelt.“                                                                                                                       Diesem Plan und den Grundsätzen ist unbedingt Folge zu leisten!

Mithilfe des Krisen- und Interventionsplans soll sichergestellt werden, dass sofortige und schnelle Hilfe für Menschen zur Verfügung gestellt wird, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind. Ziele sind hierbei:

  • die schnelle Einbindung externer Stellen
  • Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten
  • klare Handlungsfolgen
  • Nachvollziehbarkeit durch protokollierte Maßnahmen

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Arbeit des Interventionsteams. Jede Kirchengemeinde und Einrichtung benennt Personen, die zum Interventionsteam gehören (Vorschlag: Pastor*in und Diakon*in der KG, einzelne Mitglieder des Kirchenvorstands/des Einrichtungsleitungsgremiums sowie mindestes eine externe Person / Fachberatung). Die Personen sind im Schutzkonzept der Kirchengemeinde bzw. Einrichtung  namentlich mit Kontaktdaten zu nennen, damit alle im Krisenfall schnell einberufen werden können.

Das Krisenteam des Kirchenkreises besteht aus Personen mit folgenden Funktionen:

Superintendenten sowie Vertreter*in aus dem Ephoralteam: Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit im Kirchenkreis, Präventionsbeauftragte des Kirchenkreises, Mitglied der Mitarbeitervertretung (MAV). Als externe Fachberatung steht die Fachstelle Sexualisierte Gewalt in Hannover zur Verfügung. Auch Beratung vor Ort z.B. beim Kinderschutzzentrum oder Kinderschutzbund ist möglich – in Krisenfällen und bei Meldungen von Übergriffen / Straftaten an Kindern ist die Beratung durch eine insofern erfahrene Fachkraft in jedem Fall geboten.

Das Krisen- und Interventionsteam berät und unterstützt die Superintendenten bei den weiteren Schritten (Plausibilitätsprüfung, Organisation von Begleitung und Seelsorge von Betroffenen/Angehörigen).

Als Ansprechpartnerin zur Ersteinschätzung bei Fällen von Grenzverletzungen oder grundsätzlichen Fragen in diesem Bereich steht u.a. Anne Loschelder vom Kinderschutzzentrum als insofern erfahrene Fachkraft zur Verfügung. Hier können sich auch ehrenamtlich Tätige melden, um sich (auch anonym) für ihren Umgang mit Beobachtungen oder Meldungen über sexualisierte Gewalt oder Kindeswohlgefährdung (auch außerhalb von Kirche) beraten zu lassen.

Dies ist auch bei weiteren insoweit erfahrenen Fachkräften in Stadt und Landkreis möglich. Auch die Polizei berät anonym.

In jedem Fall soll die Fachstelle sexualisierte Gewalt in Hannover in Kenntnis gesetzt und in die Beratungen einbezogen werden.


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