Als Christinnen und Christen lassen wir uns von der Einsicht leiten, dass alle Menschen als Ebenbilder Gottesgeschaffen sind. Dies verpflichtet uns, die Freiheit und Würde und damit auch die sexuelle Selbstbestimmung anderer zu achten und zu schützen. Wir treten konsequent für die Rechte und das Leben von Menschen ein und bringen ihnen Respekt und Achtung in allen Lebensbereichen entgegen.
Menschen sollen die Gemeinden, Einrichtungen und Angebote des Kirchenkreises als Schutzraum und Freiraum zur Entwicklung erfahren. Jeder Mensch soll erleben, dass er/sie willkommen ist, ungeachtet der ethnischen Herkunft oder sexuellen Ausrichtung. Wir tragen füreinander Sorge und achten darauf, dass sich jede/r in den Räumen sowie bei Aktivitäten der Kirchengemeinden und Einrichtungen sicher fühlen kann.
Im Rahmen unserer Arbeit tragen wir als Mitarbeitende der Kirche besondere Verantwortung: Kirchliche Arbeit lebt durch Beziehungen von Menschen untereinander und mit Gott. Schutzbefohlene vertrauen sich uns an oder werden uns anvertraut. Ihr Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. In unserer Arbeit entsteht eine persönliche Nähe. Dieses Vertrauen und die Nähe dürfen nicht zum Schaden von Menschen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und anderen, erwachsenen Schutzbefohlenen ausgenutzt werden. Daher verpflichten wir uns, achtsam zu sein und jeder Form von Grenzüberschreitung aktiv entgegenzuwirken.
Diese Verpflichtung prägt unsere Haltung gegenüber allen Menschen, denen wir in unserer Arbeit begegnen, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen und gegenüber volljährigen Personen in Abhängigkeitsverhältnissen sowie in Seelsorge- und Beratungssituationen. Ebenso prägt diese Verpflichtung unsere Haltung gegenüber allen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Kirchenkreis. Auch untereinander wollen wir einen achtsamen Umgang miteinander pflegen und Grenzen achten.
Folgende Prinzipien leiten sich daraus zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in unserer Arbeit ab:
- Null Toleranz gegenüber den Taten!
- 100 % Transparenz in Bezug auf die Aufklärung und Aufarbeitung!
- Fürsorge und Hilfe für Betroffene durch kompetente interne und externe Beratungsangebote
Das Schutzkonzept wurde erarbeitet von Stephanie Witt (Diakonin im Kirchenkreisjugenddienst und Beauftragte für Prävention sexualisierter Gewalt im KK Lüneburg, Multiplikatorin der landeskirchlichen Präventionsschulungen), unterstützt durch die Steuerungsgruppe „Schutzkonzept“ des Kirchenkreises, bestehend aus folgenden Personen: Superintendent Christian Cordes, Dipl. Soz.-Päd. und Gewaltschutzbeauftragter im Lebensraum Diakonie Dennis Blauert, Diakon Hergen Ohrdes, Kantorin Frauke Heinze, Pastorin Susanne Mohr-Link, Pastorin Dorothea Noordveld, Pastor Julian Wyrwa, Öffentlichkeits-beauftragte des Kirchenkreises Tina Hueske).
Das Schutzkonzept wurde beschlossen von der Kirchenkreis-Synode am _____ Es wird in regelmäßigen Abständen (mind. alle 6 Jahre) durch die Mitglieder der Steuerungsgruppe inkl. der Präventionsbeauftragten und den Superintendenten des Kirchenkreises überprüft und an aktuelle Situationen angepasst.