Hilfe für Betroffene:
Betroffenen sexualisierter Gewalt wird Beratung, Begleitung und Seelsorge in kirchlichen Einrichtungen angeboten. Auf Wunsch wird eine Beratung in einer unabhängigen, nichtkirchlichen Einrichtung vermittelt.
- Ansprechpartner*innen vor Ort in den Gemeinden/Einrichtungen (Aushang, Bekanntmachen durch Gemeindebrief oder Vorstellung in einem Gottesdienst)
- Auf landeskirchlicher Ebene informiert und berät die Fachstelle Sexualisierte Gewalt mit Sitz in Hannover https://praevention.landeskirche-hannovers.de/ueber-uns/vorstellung
- Für unabhängige Information für Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie steht die zentrale Anlaufstelle help zur Verfügung. https://www.anlaufstelle.help/, Telefon: 0800 5040112. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.
- nina-info.de, Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 – 2255530 (auch online-Beratung)
- Eine weitere Übersicht über Beratungsstellen sind hier zu finden: Hilfeportal sexueller Missbrauch (UBSKM)oder hier: kinderschutz-niedersachsen.de.
Weitere landeskirchliche Regelungen zu Anerkennungsleistungen für Betroffene sind in den Grundsätzen der Landeskirche unter „Hilfe“ bzw. „Aufarbeitung“ im Anhang nachzulesen.
Hilfe für Beschuldigte:
Die Fachstelle Sexualisierte Gewalt der Landeskirche vermittelt Angebote zur Beratung und Begleitung von Täter*innen oder potentiellen Täter*innen sexualisierter Gewalt.
Es ist für das Gesamtgefüge nicht sinnvoll, dass Beschuldigte bzw. Täter*innen innerhalb ihrer eigenen Einrichtung (z.B. durch dort leitende Haupt- oder Ehrenamtliche, den Superintendenten o.ä.) begleitet oder seelsorglich betreut werden.
Nachsorge für Mitarbeitende, die zu Unrecht beschuldigt wurden:
Das Ziel des Nachsorgeprozesses ist die weitestmögliche Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Beteiligten sowie der Arbeitsatmosphäre. Der Prozess wird von der jeweiligen Leitungsperson initiiert.
Alle im Nachsorgeprozess integrierten Maßnahmen werden auf den jeweiligen Bedarfsfall abgestimmt und auf Wirkung überprüft. Dazu gehört ggf. die Überprüfung von Arbeitsstrukturen. Art, Form, Umfang und Dauer variieren von Fall zu Fall und werden zwischen den Beteiligten und Entscheidungsträgern transparent gemacht. Die Nachsorge muss in enger Zusammenarbeit und in Ansprache mit der zu rehabilitierenden Person passieren. Deren Wünsche sollten weit möglichst berücksichtigt werden. Eine qualifizierte externe Begleitung wie z.B. Supervision sollte nach Möglichkeit frühzeitig in den Prozess integriert werden. Ggf. sind weitere Mitarbeitende, z.B. direkte Arbeitskolleg*innen, einzubeziehen. Die Dokumentation des gesamten Prozesses inkl. gemeinsamer Absprachen und der Vorgehensweise, ist unerlässlich. Hierbei ist der Datenschutz zu beachten.
Zu Unrecht beschuldigte Personen sollen vollständig rehabilitiert werden! Es soll dafür gesorgt werden, dass jeglicher Verdacht ausgeräumt bzw. klargestellt wird.
Der Anstellungsträger trägt die Kosten für mögliche Nachsorgemaßnahmen wie z.B. Team- oder Einzelsupervision. Es wird im Einzelfall geprüft, ob der Arbeitgeber anfallende Kosten, z.B. für juristischen Beistand und Gericht für unrechtmäßig beschuldigte Mitarbeitende übernehmen kann.
Der jeweilige Nachsorgeprozess wird mit allen Beteiligten dahingehend geprüft, ob das Schutzkonzept gegriffen hat, was gut gelaufen ist und was verbessert werden muss (s. auch Abschnitt „Aufarbeitung“)
Kooperationen:
Der Kirchenkreis arbeitet aktuell (Stand 2024) bei Schulungen und in der Arbeit am Schutzkonzept mit folgenden Kooperationspartnern zusammen:
- Anne Loschelder (M.Sc. Psych., Systemische Therapie und Beratung (SGST)), Kinderschutzzentrum Nord-Ost-Niedersachsen, An den Reeperbahnen 1, 21335 Lüneburg, 04131- 2839702 anne.loschelder@evlka.de
- Dennis Blauert (Dipl. Soz.Päd., System. Berater, Gewaltschutzbeauftragter), Lebensraum Diakonie, Beim Benedikt 8A, 21335 Lüneburg, Tel. 04131-20720, blauert@lebensraum-diakonie.de